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Recht & Verfahren

Vorabentscheidungsverfahren

Das Vorabentscheidungsverfahren ist das zentrale Instrument der Zusammenarbeit zwischen nationalen Gerichten und dem Gerichtshof der Europäischen Union. Ein nationales Gericht legt eine Frage zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Unionsrechtsakten vor und setzt sein Verfahren aus (Art 267 AEUV).

Vorlageberechtigt ist jedes Gericht. Letztinstanzliche Gerichte sind zur Vorlage verpflichtet, sofern die Frage entscheidungserheblich ist und nicht bereits geklärt oder die richtige Anwendung derart offenkundig ist, dass kein vernünftiger Zweifel bleibt.

Die Verletzung der Vorlagepflicht kann eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter begründen und Staatshaftung auslösen.

Über die Gültigkeit von Unionsrecht kann ausschließlich der Gerichtshof entscheiden, nationale Gerichte dürfen Unionsrechtsakte nicht selbst verwerfen. Die Antwort bindet das vorlegende Gericht und wirkt darüber hinaus als Auslegungsvorgabe.