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Recht & Verfahren

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Auch: EuGH

Der Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Er besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat, unterstützt von Generalanwälten, die Schlussanträge erstatten.

Sein praktisch bedeutsamstes Verfahren ist das Vorabentscheidungsersuchen. Nationale Gerichte legen ihm Fragen zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Unionsrechtsakten vor, letztinstanzliche Gerichte sind dazu verpflichtet, sofern die Frage nicht bereits geklärt oder offenkundig ist. Über dieses Verfahren hat er zentrale Grundsätze entwickelt: die unmittelbare Wirkung, den Anwendungsvorrang und die Staatshaftung.

Daneben entscheidet er über Vertragsverletzungsklagen der Kommission, Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen sowie Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts.

Streng zu unterscheiden ist er vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der zum Europarat gehört.