Präjudiz
Ein Präjudiz ist eine frühere Gerichtsentscheidung, die für die Beurteilung eines späteren gleichgelagerten Falls herangezogen wird.
In Österreich besteht keine formelle Bindung. Entscheidungen haben nicht die Kraft eines Gesetzes und wirken nur zwischen den Parteien (§ 12 ABGB), ein Gericht ist an die Rechtsprechung eines Höchstgerichts rechtlich nicht gebunden.
Faktisch ist die Leitwirkung dennoch erheblich. Untergerichte folgen der ständigen Rechtsprechung, weil ein Abweichen im Rechtsmittelweg korrigiert würde, und die Zulässigkeit der Revision knüpft daran an, ob eine erhebliche Rechtsfrage besteht, also insbesondere daran, ob höchstgerichtliche Rechtsprechung fehlt, uneinheitlich ist oder das Berufungsgericht davon abgewichen ist.
Beim Zitieren ist zwischen dem tragenden Grund und beiläufigen Bemerkungen zu unterscheiden. Anders liegt es im Case-Law-System, wo Präjudizien förmlich binden.