Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Vidimierung

Vidimierung ist die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift oder Kopie mit dem Original. Vorgenommen wird sie von Notaren, Gerichten und in bestimmten Angelegenheiten von Verwaltungsbehörden.

Der Beglaubigungsvermerk hält fest, dass die vorgelegte Urkunde mit der Kopie übereinstimmt, trifft aber keine Aussage über deren inhaltliche Richtigkeit oder Echtheit.

Sie ist von der Unterschriftsbeglaubigung zu unterscheiden, die bestätigt, dass eine bestimmte Person vor dem Beglaubigenden unterfertigt hat. Nur diese ist etwa für Grundbuchsurkunden erforderlich.

Erforderlich wird die Vidimierung dort, wo Behörden oder Gerichte die Vorlage beglaubigter Abschriften verlangen, weil Originale nicht abgegeben werden sollen. Für den elektronischen Rechtsverkehr besteht eine funktional entsprechende Möglichkeit, wenn Rechtsanwälte oder Notare die Übereinstimmung einer elektronischen Fassung mit dem Original bescheinigen.