Legalisation
Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch die Vertretungsbehörde jenes Staates, in dem sie verwendet werden soll. Bestätigt werden die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls das Siegel, nicht aber die inhaltliche Richtigkeit.
Erforderlich wird sie, damit eine ausländische Urkunde im Inland dieselbe Beweiskraft entfaltet wie eine inländische.
Vereinfacht ist das Verfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Zwischen den Vertragsstaaten genügt die Apostille, ein standardisierter Vermerk der dafür bestimmten Behörde des Ausstellungsstaats.
Innerhalb der Union entfällt für bestimmte Personenstandsurkunden auch die Apostille aufgrund einer eigenen Verordnung. Für Übersetzungen ist zusätzlich die Beglaubigung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher erforderlich.