Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Notariatsakt

Ein Notariatsakt ist eine von einem Notar errichtete öffentliche Urkunde über ein Rechtsgeschäft. Die Formvorschriften regelt die Notariatsordnung, die Fälle der Notariatsaktspflicht ergeben sich aus einzelnen Gesetzen.

Vorgeschrieben ist er dort, wo besondere Warnung vor Übereilung oder erhöhte Beweissicherheit geboten erscheint: bei Schenkungen ohne wirkliche Übergabe, bei Ehepakten, bei Verträgen zwischen Ehegatten, bei der Übernahme von Geschäftsanteilen an einer GmbH und bei deren Gesellschaftsvertrag, bei der Errichtung einer Aktiengesellschaft sowie bei bestimmten letztwilligen Verfügungen.

Fehlt die vorgeschriebene Form, ist das Geschäft nichtig. Dieser Mangel lässt sich nicht durch Erfüllung heilen, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Der Notar hat die Beteiligten über Bedeutung und Folgen zu belehren, ihre Identität festzustellen und den Willen zu erforschen. Als öffentliche Urkunde begründet der Notariatsakt vollen Beweis. Wird er über einen Anspruch errichtet und enthält er die Vollstreckbarkeitserklärung, ist er zugleich Exekutionstitel.