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Recht & Verfahren

Urkunde

Eine Urkunde ist eine Schrift, die zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache errichtet wurde.

Prozessual wird zwischen öffentlichen und privaten Urkunden unterschieden. Öffentliche Urkunden, die von einer Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in der vorgeschriebenen Form errichtet wurden, begründen vollen Beweis über den beurkundeten Vorgang. Privaturkunden beweisen bei Echtheit der Unterschrift, dass die Erklärung vom Aussteller abgegeben wurde, nicht aber deren inhaltliche Richtigkeit. Beide Vermutungen sind widerlegbar.

Strafrechtlich ist die Urkundenfälschung erfasst, wobei zwischen echten und unechten Urkunden sowie zwischen der Herstellung und der Verfälschung unterschieden wird.

Elektronische Urkunden stehen bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur der Schriftform gleich, soweit nicht besondere Formvorschriften entgegenstehen.