Urkundenarchiv
Das Urkundenarchiv der österreichischen Rechtsanwälte ist ein elektronisches Archiv, in dem Rechtsanwälte Urkunden in beweiskräftiger elektronischer Form speichern. Ein entsprechendes Archiv besteht für das Notariat.
Seine rechtliche Bedeutung liegt in der Verwendbarkeit im elektronischen Rechtsverkehr. Im Grundbuchs- und Firmenbuchverfahren können archivierte Urkunden elektronisch vorgelegt werden, ohne dass Originale in Papierform beizubringen wären, das Gericht greift auf das Archiv zu.
Die Archivierung setzt voraus, dass ein Rechtsanwalt die Übereinstimmung der elektronischen Fassung mit dem Original bescheinigt. Damit übernimmt er Verantwortung für die Richtigkeit.
Für Klienten bedeutet das eine sichere Aufbewahrung mit langfristiger Verfügbarkeit, unabhängig vom Bestand einzelner Kanzleien. Betrieben werden die Archive von Einrichtungen der Berufsstände, die Nutzung ist standesrechtlich geregelt und mit Gebühren verbunden.