Verzugszinsen
Verzugszinsen sind der pauschalierte Ersatz für die verspätete Zahlung einer Geldschuld. Sie gebühren ab Verzug ohne Nachweis eines Schadens. Der gesetzliche Zinssatz beträgt im allgemeinen Zivilrecht vier Prozent.
Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt ein erheblich höherer Satz, der sich aus dem Basiszinssatz zuzüglich eines gesetzlichen Aufschlags ergibt und halbjährlich angepasst wird. Er setzt allerdings voraus, dass der Schuldner die Verzögerung zu vertreten hat.
Vereinbarte Zinsen gehen vor, unterliegen gegenüber Verbrauchern aber der Inhaltskontrolle.
Neben den Verzugszinsen kann weitergehender Schaden geltend gemacht werden, und im unternehmerischen Verkehr gebührt eine pauschale Entschädigung für Betreibungskosten. Zinseszinsen sind nur unter Voraussetzungen zulässig.