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Recht & Verfahren

Betreibungskosten

Betreibungskosten sind jene Kosten, die dem Gläubiger durch die außergerichtliche Verfolgung einer fälligen Forderung entstehen, also Mahnschreiben, Kosten eines Inkassoinstituts oder anwaltliche Mahnungen.

Ersatzfähig sind sie, soweit sie notwendig und zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB).

Diese doppelte Schranke ist praktisch bedeutsam: Bei geringen Forderungen sind mehrfache Mahnläufe und hohe Inkassopauschalen regelmäßig unverhältnismäßig, ebenso die Verrechnung von Kosten für eine Mahnung, die den Schuldner erstmals erreicht, obwohl bereits Verzug eingetreten war. Für Inkassoinstitute bestehen darüber hinaus verordnungsrechtliche Höchstsätze, die von der Höhe der Forderung und der Zahl der Betreibungsschritte abhängen.

Von den außergerichtlichen Betreibungskosten zu unterscheiden sind die Prozesskosten, deren Ersatz sich nach dem Verfahrensausgang und dem Rechtsanwaltstarif richtet, sowie die Kosten des Exekutionsverfahrens.