Basiszinssatz
Der Basiszinssatz ist ein veränderlicher Referenzzinssatz, an den zahlreiche gesetzliche Zinsregelungen anknüpfen. Er wird von der Oesterreichischen Nationalbank verlautbart und orientiert sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank.
Angepasst wird er, wenn sich der maßgebliche Zinssatz der EZB ändert, wobei die Änderung erst zu einem festgelegten Stichtag wirksam wird und für das folgende Halbjahr maßgeblich bleibt.
Seine praktisch wichtigste Funktion liegt im Verzugsrecht zwischen Unternehmern: Dort betragen die gesetzlichen Verzugszinsen für Geldforderungen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern der Schuldner den Verzug zu vertreten hat (§ 456 UGB). Für Geschäfte mit Verbraucherbeteiligung bleibt es demgegenüber beim festen gesetzlichen Zinssatz von 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB).
Weil der Basiszinssatz schwankt, ist bei der Berechnung von Verzugszinsen stets auf den zum jeweiligen Zeitraum geltenden Wert abzustellen. Der aktuelle Stand ist bei der Nationalbank abrufbar.