Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Der Verwaltungsgerichtshof ist das Höchstgericht in Verwaltungssachen. Er entscheidet über Revisionen gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte und über Fristsetzungsanträge bei deren Säumnis. Er ist reine Rechtsinstanz und an die Sachverhaltsfeststellungen gebunden.
Der Zugang ist beschränkt. Zulässig ist die Revision nur, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, etwa weil höchstgerichtliche Rechtsprechung fehlt, uneinheitlich ist oder das Verwaltungsgericht davon abgewichen ist. Über die Zulässigkeit spricht zunächst das Verwaltungsgericht ab, dagegen steht die außerordentliche Revision offen.
Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist erforderlich. Im Ermessensbereich prüft er nur, ob vom Ermessen im Sinn des Gesetzes Gebrauch gemacht wurde.
Neben ihm besteht der Verfassungsgerichtshof mit eigener Zuständigkeit, beide können nacheinander angerufen werden.