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Recht & Verfahren

Verwaltungsstrafe

Eine Verwaltungsstrafe ist die Sanktion für eine Verwaltungsübertretung. Verhängt wird sie von der Verwaltungsbehörde, nicht vom Gericht.

In Betracht kommen Geldstrafen mit einer im Straferkenntnis festzusetzenden Ersatzfreiheitsstrafe, in wenigen Fällen primäre Freiheitsstrafen sowie Verfall und der Entzug von Berechtigungen.

Bemessen wird nach der Bedeutung des geschützten Rechtsguts, der Intensität der Beeinträchtigung, Erschwerungs- und Milderungsgründen sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Es gilt das Kumulationsprinzip: Für jede Übertretung ist eine eigene Strafe zu verhängen.

Bei geringfügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen ist von einer Bestrafung abzusehen und gegebenenfalls zu ermahnen. Eintragungen erfolgen nicht im Strafregister, sondern in eigenen Evidenzen.