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Recht & Verfahren

Landesverwaltungsgericht

Die Landesverwaltungsgerichte entscheiden über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden der Länder und Gemeinden. In jedem Bundesland besteht eines.

Errichtet wurden sie mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, die mit 1. Jänner 2014 den administrativen Instanzenzug weitgehend durch ein System aus Verwaltungsgerichten erster Instanz und Höchstgerichten ersetzte. Die früheren Unabhängigen Verwaltungssenate gingen in ihnen auf.

Zuständig sind sie unter anderem für Bau-, Gewerbe-, Naturschutz-, Jagd- und Verkehrsangelegenheiten sowie für Verwaltungsstrafsachen, ferner für Maßnahmen- und Säumnisbeschwerden.

Entschieden wird durch Einzelrichter, in gesetzlich bestimmten Fällen durch Senate. Im Regelfall hat das Gericht in der Sache selbst zu entscheiden, eine Zurückverweisung ist nur ausnahmsweise zulässig. Gegen ihre Erkenntnisse stehen Revision an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof offen.