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Recht & Verfahren

Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Auch: VfGH

Der Verfassungsgerichtshof prüft die Vereinbarkeit von Rechtsakten mit der Verfassung, sein Sitz ist Wien.

Seine Zuständigkeiten sind in der Verfassung aufgezählt: die Normenkontrolle über Gesetze und Verordnungen, die Prüfung von Bescheiden und Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte auf Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte, die Kompetenzgerichtsbarkeit zwischen Bund und Ländern, die Wahlgerichtsbarkeit, die Kausalgerichtsbarkeit über vermögensrechtliche Ansprüche gegen Gebietskörperschaften, für die weder Justiz noch Verwaltung zuständig sind, sowie die Staatsgerichtsbarkeit über oberste Organe.

Bedeutsam ist der Individualantrag. Wer durch ein Gesetz oder eine Verordnung unmittelbar in seinen Rechten verletzt wird, ohne dass ein zumutbarer Umweg über ein Verfahren offenstünde, kann die Prüfung selbst beantragen.

Aufhebungen wirken im Regelfall für die Zukunft, wobei für den Anlassfall eine Rückwirkung besteht.