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Recht & Verfahren

Verurteilter

Verurteilter ist, gegen wen ein Schuldspruch rechtskräftig ergangen ist. Mit der Rechtskraft endet die Unschuldsvermutung, und die Bezeichnung wechselt vom Angeklagten zum Verurteilten.

An diese Stellung knüpfen mehrere Folgen an: die Vollstreckung der verhängten Strafe, die Eintragung im Strafregister, allfällige Rechtsfolgen wie der Verlust von Ämtern oder Gewerbeberechtigungen sowie die Verpflichtung zum Ersatz der Verfahrenskosten.

Für den Vollzug einer Freiheitsstrafe bestehen eigene Rechte und Pflichten nach dem Strafvollzugsgesetz, ergänzt um Lockerungen und die Möglichkeit der bedingten Entlassung. Die Eintragung im Strafregister wird nach Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen getilgt, wonach die Verurteilung in Auskünften nicht mehr aufscheint und der Betroffene sich als unbescholten bezeichnen darf.

Selbst nach Rechtskraft bestehen außerordentliche Rechtsbehelfe, nämlich die Wiederaufnahme des Verfahrens bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln und die Erneuerung des Strafverfahrens nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.