Justizanstalt
Eine Justizanstalt ist eine Einrichtung des Bundes, in der Freiheitsstrafen, Untersuchungshaft und freiheitsentziehende Maßnahmen vollzogen werden.
Zu unterscheiden sind Strafvollzugsanstalten, in denen längere Freiheitsstrafen vollzogen werden, Justizanstalten bei den Gerichten für kürzere Strafen und Untersuchungshäftlinge sowie Sonderanstalten für den Maßnahmenvollzug an zurechnungsunfähigen oder gefährlichen Rechtsbrechern und für Jugendliche.
Der Vollzug richtet sich nach dem Strafvollzugsgesetz und ist auf zwei Ziele ausgerichtet: die Verhinderung weiterer Straftaten und die Vorbereitung eines künftigen Lebens ohne Delinquenz, weshalb Arbeit, Ausbildung, Betreuung und Kontakte zur Außenwelt zum Vollzugsprogramm gehören.
Vorgesehen sind Lockerungen wie Ausgänge, Freigang und der Vollzug in gelockerter Form, ebenso der elektronisch überwachte Hausarrest als Alternative bei kurzen Strafen. Beschwerden gegen Vollzugsmaßnahmen richten sich an das Vollzugsgericht. Die Anstalten unterstehen dem Bundesministerium für Justiz.