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Recht & Verfahren

Löschung

Löschung bezeichnet die Beseitigung eines Eintrags aus einem Register oder eines Datenbestands. Die Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Im Grundbuch wird ein Recht gelöscht, wenn es erloschen ist, etwa eine Hypothek nach Tilgung der Forderung. Erforderlich ist eine Löschungsquittung des Berechtigten mit beglaubigter Unterschrift, weil das Recht nicht automatisch mit der Zahlung aus dem Buch verschwindet.

Im Firmenbuch wird eine Gesellschaft nach Abwicklung gelöscht, womit sie ihre Existenz verliert. Stellt sich später weiteres Vermögen heraus, kann eine Nachtragsliquidation angeordnet werden.

Im Datenschutzrecht besteht ein eigenständiges Recht auf Löschung, wenn die Daten für die Zwecke nicht mehr erforderlich sind, die Einwilligung widerrufen wurde, die Verarbeitung unrechtmäßig war oder erfolgreich Widerspruch erhoben wurde (Art 17 DSGVO). Es tritt zurück, soweit Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung von Rechtsansprüchen entgegenstehen.

Im Strafregister spricht man von Tilgung, die nach Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen eintritt und dazu führt, dass die Verurteilung nicht mehr aufscheint.