Zum Inhalt springen
LawFinder
Kanzleialltag

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Auch: Non-Disclosure Agreement

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet die Beteiligten, im Rahmen von Verhandlungen erhaltene Informationen geheim zu halten und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Sie steht am Beginn jeder Transaktion, weil die Prüfung des Unternehmens die Offenlegung sensibler Daten erfordert.

Zu regeln sind der Umfang der geschützten Informationen samt Ausnahmen für bereits Bekanntes und selbst Entwickeltes, der Kreis der Empfangsberechtigten einschließlich Beratern und Finanzierern, die Dauer der Verpflichtung, die Rückgabe oder Löschung nach Abbruch sowie Rechtswahl und Gerichtsstand.

Praktisch bedeutsam ist die Konventionalstrafe, weil der Nachweis eines konkreten Schadens bei Geheimnisverletzungen schwierig ist.

Ergänzt wird der vertragliche Schutz durch das Geschäftsgeheimnisrecht, das allerdings angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraussetzt. Die Vereinbarung ist damit zugleich Voraussetzung des gesetzlichen Schutzes.