Vertreter (DSGVO)
Ein Vertreter ist im Datenschutzrecht eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich bestellt wurde und diesen hinsichtlich seiner Pflichten nach der Verordnung vertritt (Art 4 Z 17 DSGVO).
Bestellt werden muss er von Stellen ohne Niederlassung in der Union, die dennoch der Verordnung unterliegen, weil sie betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten, also nach dem Marktortprinzip (Art 27 DSGVO).
Der Vertreter ist in einem Mitgliedstaat anzusiedeln, in dem betroffene Personen ansässig sind, deren Daten verarbeitet werden, und dient als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene. Er hat das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bereitzuhalten. Seine Bestellung entbindet den Verantwortlichen nicht von der eigenen Verantwortlichkeit.
Ausgenommen sind gelegentliche Verarbeitungen ohne umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien und ohne wesentliches Risiko sowie Behörden. Vom datenschutzrechtlichen Vertreter zu unterscheiden ist der Datenschutzbeauftragte, der eine andere Funktion erfüllt.