Letter of Intent
Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, mit der Verhandlungsparteien den bisherigen Stand festhalten und die Bereitschaft zum Abschluss eines Hauptvertrags bekunden.
Entscheidend ist die Frage der Bindungswirkung. Sie richtet sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt. Sind die wesentlichen Punkte bereits festgelegt und ist ein Bindungswille erkennbar, kann trotz der Bezeichnung ein Vorvertrag oder sogar der Hauptvertrag vorliegen. Um das zu vermeiden, wird die Unverbindlichkeit üblicherweise ausdrücklich festgehalten.
Verbindlich vereinbart werden dennoch regelmäßig einzelne Klauseln: Vertraulichkeit, Exklusivität für einen bestimmten Zeitraum, Kostentragung und Rechtswahl.
Unabhängig davon entstehen mit Aufnahme der Verhandlungen vorvertragliche Schutz- und Aufklärungspflichten. Deren Verletzung, etwa der grundlose Abbruch nach Erweckung berechtigten Vertrauens, kann Ersatz des Vertrauensschadens auslösen.