Vertrag von Rom
Als Vertrag von Rom werden die 1957 unterzeichneten und 1958 in Kraft getretenen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft bezeichnet. Mit ihnen wurde der gemeinsame Markt begründet, also Zollunion, gemeinsame Agrar- und Handelspolitik sowie die vier Grundfreiheiten.
Der EWG-Vertrag wurde durch spätere Reformen mehrfach geändert und umbenannt: durch den Vertrag von Maastricht zum EG-Vertrag, durch den Vertrag von Lissabon zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, unter dem er bis heute fortbesteht.
Der Euratom-Vertrag gilt demgegenüber unverändert als eigener Vertrag fort, weshalb die Atomgemeinschaft als einzige der ursprünglichen Gemeinschaften eigene Rechtspersönlichkeit behalten hat.
Wer ältere Literatur heranzieht, muss die mehrfach geänderte Artikelnummerierung beachten, für die den Verträgen Übereinstimmungstabellen beigegeben sind.