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Recht & Verfahren

EG-Vertrag

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft war bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 einer der Gründungsverträge. Er ging auf den Vertrag von Rom aus dem Jahr 1957 zurück, mit dem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft errichtet wurde.

Mit der Reform wurde er in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt und inhaltlich fortgeführt, der EG-Vertrag besteht seither nicht mehr.

Die Artikelnummerierung wurde dabei durchgehend geändert, weshalb ältere Fundstellen nicht mit den heutigen übereinstimmen. Der frühere Artikel über die Warenverkehrsfreiheit etwa findet sich nun an anderer Stelle. Für die Arbeit mit älterer Rechtsprechung und Literatur ist deshalb eine Umrechnungstabelle erforderlich, wie sie den Verträgen als Anhang beigegeben ist.

Inhaltlich sind die Bestimmungen weitgehend erhalten geblieben, sodass ältere Judikatur zu den Grundfreiheiten und zum Wettbewerbsrecht weiterhin heranzuziehen ist.