Binnenmarkt
Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist (Art 26 AEUV).
Diese vier Grundfreiheiten bilden sein Fundament: Die Warenverkehrsfreiheit verbietet Zölle und Maßnahmen gleicher Wirkung, die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit ermöglichen Erwerbstätigkeit im gesamten Unionsgebiet, die Dienstleistungsfreiheit die grenzüberschreitende Leistungserbringung, die Kapitalverkehrsfreiheit den freien Transfer von Zahlungen und Investitionen.
Verwirklicht wird der Binnenmarkt auf zwei Wegen, durch das Verbot von Beschränkungen samt der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung und durch Rechtsangleichung mittels Richtlinien und Verordnungen. Beschränkungen können durch geschriebene Ausnahmen und durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, müssen aber verhältnismäßig bleiben.
Flankiert wird der Binnenmarkt durch Wettbewerbs- und Beihilfenrecht, das verhindern soll, dass staatliche oder private Maßnahmen die Marktöffnung unterlaufen.