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Recht & Verfahren

EU-Vertrag

Der Vertrag über die Europäische Union ist neben dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union einer der beiden Gründungsverträge. Beide haben denselben Rang und bilden gemeinsam das Primärrecht.

Ursprünglich in Maastricht geschlossen und mehrfach geändert, regelt er in seiner heutigen Fassung die Grundlagen: Werte und Ziele der Union, die demokratischen Grundsätze, die Organe in ihren Grundzügen, die verstärkte Zusammenarbeit, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Bestimmungen über Beitritt und Austritt. Die detaillierten Zuständigkeiten und Politikbereiche finden sich demgegenüber im Vertrag über die Arbeitsweise.

Zu ihm gehören zahlreiche Protokolle und Erklärungen, die denselben Rang haben. Änderungen bedürfen eines eigenen Verfahrens und der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten.

Wer ältere Literatur liest, trifft auf die Zitierweise nach früheren Fassungen, weil die Artikelnummerierung durch die Vertragsreformen mehrfach geändert wurde.