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Recht & Verfahren

Vertrag von Maastricht

Der Vertrag von Maastricht wurde 1992 unterzeichnet und trat 1993 in Kraft. Mit ihm wurde die Europäische Union gegründet.

Er brachte drei wesentliche Neuerungen: die Säulenstruktur, in der die Europäische Gemeinschaft die erste Säule bildete, ergänzt um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, die Wirtschafts- und Währungsunion samt Konvergenzkriterien als Grundlage der gemeinsamen Währung, und die Unionsbürgerschaft mit Freizügigkeits-, Wahl- und Petitionsrechten.

Hinzu traten das Subsidiaritätsprinzip als Kompetenzausübungsschranke und die Ausweitung der Mitentscheidung des Europäischen Parlaments.

Die Säulenstruktur wurde durch den Vertrag von Lissabon wieder aufgegeben, als die Gemeinschaft in der Union aufging und diese Rechtspersönlichkeit erhielt. Österreich trat der Union 1995 auf Grundlage dieses Vertragswerks bei.