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Recht & Verfahren

Europäische Union (EU)

Auch: EU

Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss europäischer Staaten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Grundlagen sind der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Sie ist kein Bundesstaat und keine gewöhnliche internationale Organisation, sondern ein Staatenverbund eigener Art, dem die Mitgliedstaaten Hoheitsrechte übertragen haben. Sie handelt nur im Rahmen der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten und nach den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Ihre Organe sind Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Rat, Kommission, Gerichtshof, Europäische Zentralbank und Rechnungshof. Kennzeichnend ist die eigene Rechtsordnung, die unmittelbar gilt und Anwendungsvorrang genießt.

Österreich ist seit 1. Jänner 1995 Mitglied. Der Beitritt wurde als Gesamtänderung der Bundesverfassung gewertet und einer Volksabstimmung unterzogen. Mit dem Vertrag von Lissabon ging die Europäische Gemeinschaft in der Union auf, und die frühere Säulenstruktur entfiel.