Verteidiger
Der Verteidiger vertritt den Beschuldigten im Strafverfahren. Als solcher können Rechtsanwälte einschreiten, in einzelnen Fällen auch andere gesetzlich zugelassene Personen.
Notwendige Verteidigung besteht in gesetzlich bestimmten Fällen, insbesondere während der Untersuchungshaft, im Verfahren vor Schöffen- und Geschworenengerichten, bei bestimmten Strafdrohungen und wenn der Beschuldigte seine Interessen nicht selbst wahren kann. Fehlt sie, ist ein Verteidiger beizugeben. Vermag der Beschuldigte die Kosten nicht zu tragen, ist ein Verfahrenshilfeverteidiger zu bestellen.
Seine Befugnisse umfassen Akteneinsicht, Teilnahme an Vernehmungen, Beweisanträge und Rechtsmittel. Der Verkehr mit dem Beschuldigten ist vertraulich und darf nicht überwacht werden.
Er ist einseitig den Interessen des Beschuldigten verpflichtet.