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Recht & Verfahren

Beschuldigter

Beschuldigter ist im Strafverfahren, wer aufgrund eines Anfangsverdachts einer Straftat verdächtig ist und gegen den deshalb ermittelt wird (§ 48 StPO).

Die Stellung entsteht nicht durch die Anzeige, sondern mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Mit ihr greifen die Verfahrensrechte, die den Beschuldigten vom bloßen Auskunftsgeber unterscheiden.

Dazu zählen das Recht, über den Tatvorwurf informiert zu werden, das Recht auf Beiziehung eines Verteidigers, das Recht auf Akteneinsicht, das Recht zu schweigen sowie das Recht, Beweisanträge zu stellen. Über die wesentlichen Rechte ist vor der ersten Vernehmung zu belehren. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Wird Anklage erhoben, wechselt die Bezeichnung zum Angeklagten, nach rechtskräftiger Verurteilung zum Verurteilten.

Wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, kann der Beschuldigte unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für Verteidigungskosten begehren. Zwangsmaßnahmen wie Festnahme oder Sicherstellung sind ihrerseits mit Einspruch wegen Rechtsverletzung bekämpfbar.