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Recht & Verfahren

Verschulden

Verschulden ist die Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Verhaltens. Es setzt Zurechnungsfähigkeit voraus und tritt in den Formen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit auf.

Der Maßstab ist im Zivilrecht objektiviert. Erwartet wird der Fleiß und die Aufmerksamkeit, die bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden können, wobei sich niemand auf mangelnde Befähigung berufen kann, wenn er ein Geschäft übernimmt, das besondere Kenntnisse erfordert (§§ 1297, 1299 ABGB).

Abgestuft wird zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz, woran der Umfang des Ersatzes, die Zulässigkeit von Haftungsfreizeichnungen und im Arbeitsrecht das Mäßigungsrecht anknüpfen.

Verschulden ist im Regelfall Haftungsvoraussetzung, entbehrlich hingegen bei Gefährdungs- und Produkthaftung sowie bei Gewährleistung. Innerhalb bestehender Schuldverhältnisse wird es vermutet, sodass sich der Schuldner zu entlasten hat.