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Recht & Verfahren

Culpa

Culpa ist der lateinische Begriff für Verschulden, im engeren Sinn für Fahrlässigkeit. Das österreichische Recht knüpft an ihn in mehreren Abstufungen an, die für den Umfang der Haftung maßgeblich sind.

Unterschieden werden grobe Fahrlässigkeit, die culpa lata, bei der jemand außer Acht lässt, was jedem einleuchten muss, und leichte Fahrlässigkeit, die culpa levis, bei der ein Fehler unterläuft, wie er auch sorgfältigen Menschen gelegentlich passiert.

Die Abstufung wirkt sich mehrfach aus. Bei leichter Fahrlässigkeit ist nur der positive Schaden zu ersetzen, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz auch der entgangene Gewinn. Haftungsfreizeichnungen sind für leichte Fahrlässigkeit in Grenzen zulässig, für grobe eingeschränkt und für Vorsatz unwirksam. Im Arbeitsrecht bestimmt der Grad das Mäßigungsrecht.

Beurteilt wird die Sorgfalt objektiviert am Maßstab eines durchschnittlich befähigten Menschen, bei Sachverständigen am Standard ihres Fachs.