Vernehmung
Die Vernehmung ist die förmliche Befragung einer Person durch Gericht, Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei oder Verwaltungsbehörde. Die Rechtsstellung des Befragten bestimmt Rechte und Pflichten.
Der Beschuldigte ist vor Beginn über den Tatvorwurf, sein Recht zu schweigen und das Recht auf Verteidigerbeiziehung zu belehren. Ihn trifft keine Wahrheitspflicht und er darf sich auch unrichtig verantworten. Unterbleibt die Belehrung, können Beweisverwertungsverbote greifen.
Zeugen sind demgegenüber zur Aussage und zur Wahrheit verpflichtet, können sich aber aus den gesetzlichen Gründen entschlagen, insbesondere bei Selbstbelastung und als Angehörige.
Über die Vernehmung ist ein Protokoll aufzunehmen. Für besonders schutzbedürftige Personen bestehen die schonende und die kontradiktorische Vernehmung.