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Recht & Verfahren

Kontradiktorische Vernehmung

Die kontradiktorische Vernehmung ist die Beweisaufnahme im Ermittlungsverfahren unter Wahrung des Fragerechts der Verteidigung. Sie dient dazu, eine Aussage so zu sichern, dass sie in der Hauptverhandlung verwertet werden kann, ohne dass die Person nochmals aussagen muss (§ 165 StPO).

Angeordnet wird sie, wenn zu befürchten ist, dass eine Vernehmung später nicht möglich sein wird, sowie zum Schutz besonders belasteter Personen, insbesondere bei Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten und bei unmündigen Zeugen, die vor der wiederholten Konfrontation mit dem Beschuldigten bewahrt werden sollen.

Durchgeführt wird sie vom Gericht. Beschuldigter und Verteidiger erhalten Gelegenheit zur Fragestellung, wobei die Befragung bei schonender Vernehmung mittelbar über einen Sachverständigen und in einem gesonderten Raum unter Bild- und Tonübertragung erfolgt.

Die Aufzeichnung wird in der Hauptverhandlung vorgeführt.