Verlassenschaftsverfahren
Das Verlassenschaftsverfahren ist das gerichtliche Außerstreitverfahren, in dem der Nachlass eines Verstorbenen abgehandelt wird. Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Eingeleitet wird es von Amts wegen nach Verständigung durch das Standesamt.
Geführt wird es weitgehend vom Gerichtskommissär, einem Notar, der die Todesfallaufnahme errichtet, letztwillige Verfügungen erhebt, das Vermögen erfasst und die Beteiligten anleitet. Die Erben geben Erbantrittserklärungen ab, bei Bedarf wird ein Inventar errichtet.
Sind mehrere Erbansprüche strittig, kommt es zum Erbrechtsstreit, in dem das Gericht über die Berechtigung entscheidet. Abgeschlossen wird das Verfahren durch die Einantwortung, mit der der Nachlass den Erben übergeht.
Bei geringem Vermögen unterbleibt die Abhandlung, und die Aktiven werden an Zahlungs statt überlassen. Bis zur Einantwortung besteht die Verlassenschaft als eigener Rechtsträger fort.