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Recht & Verfahren

Nachlassaktiven

Nachlassaktiven sind die Vermögenswerte, die zum Nachlass eines Verstorbenen gehören, also Liegenschaften, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Hausrat, Unternehmensanteile sowie offene Forderungen gegen Dritte.

Ihnen stehen die Nachlasspassiven gegenüber, also die Schulden des Verstorbenen samt Begräbniskosten und den Kosten des Verlassenschaftsverfahrens. Erfasst werden beide im Inventar, das der Gerichtskommissär errichtet, wenn eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben wurde, Pflichtteilsberechtigte oder minderjährige Personen beteiligt sind oder sonst ein gesetzlicher Grund vorliegt.

Die Gegenüberstellung entscheidet über den weiteren Verlauf: Übersteigen die Passiven die Aktiven, ist der Nachlass überschuldet, und statt der Einantwortung kommt die Überlassung an Zahlungs statt in Betracht. Reicht das Vermögen nicht einmal für die Verfahrenskosten, wird eine Verlassenschaftsabhandlung unterbleiben.

Für die Erben ist die Bewertung auch deshalb bedeutsam, weil die bedingte Erbantrittserklärung die Haftung auf den Wert der übernommenen Aktiven beschränkt.