Verkehrswert
Der Verkehrswert ist jener Preis, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblicherweise zu erzielen wäre. Er entspricht dem gemeinen Wert.
Ermittelt wird er nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz durch Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, wobei die Methode nach Art des Objekts zu wählen und die Wahl zu begründen ist.
Bedeutsam ist er in zahlreichen Zusammenhängen: bei der Zwangsversteigerung als Grundlage des Schätzwerts, im Aufteilungsverfahren nach Scheidung, im Verlassenschaftsverfahren, bei der Pflichtteilsberechnung, bei Enteignungsentschädigungen und im Abgabenrecht.
Zu unterscheiden ist er vom Einheitswert, der auf historischen Wertverhältnissen beruht und deutlich niedriger liegt, sowie vom Grundstückswert, der für die Grunderwerbsteuer nach eigenen Regeln ermittelt wird.