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Recht & Gehalt

Einheitswert

Der Einheitswert ist ein steuerlicher Wert für inländischen Grundbesitz, der von den Finanzämtern in einem eigenen Verfahren festgestellt und mit Bescheid mitgeteilt wird. Er beruht auf historischen Wertverhältnissen und liegt daher regelmäßig weit unter dem Verkehrswert.

Verwendet wird er als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer sowie im land- und forstwirtschaftlichen Bereich für die Sozialversicherungsbeiträge und für die Zuordnung zur Pauschalierung.

Bei der Grunderwerbsteuer hat er seine Bedeutung weitgehend verloren. Maßgeblich ist dort der Grundstückswert, der nach eigenen Regeln zu ermitteln ist und näher am Verkehrswert liegt.

Gegen den Einheitswertbescheid steht die Beschwerde offen. Eine Fortschreibung erfolgt bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse. Die verfassungsrechtliche Kritik an der Wertbasis war wiederholt Gegenstand von Verfahren.