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Recht & Verfahren

Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist eine Person, die dem Gericht aufgrund besonderer Fachkenntnisse bei der Feststellung und Beurteilung von Tatsachen hilft.

Anders als der Zeuge, der über eigene Wahrnehmungen berichtet und deshalb unersetzlich ist, bringt er Fachwissen ein und ist austauschbar. Bestellt wird er vom Gericht, das den Gutachtensauftrag festlegt. Für gerichtliche Zwecke werden vorrangig allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige herangezogen, die in einer Liste eingetragen sind, fachliche Voraussetzungen erfüllen und regelmäßig rezertifiziert werden müssen.

Er unterliegt denselben Ausschließungs- und Befangenheitsgründen wie ein Richter und ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Zweifel an der Unbefangenheit sind unverzüglich geltend zu machen.

Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung. Das Gericht ist daran nicht gebunden, muss ein Abweichen aber begründen. Die Parteien können Erörterung verlangen, ergänzende Fragen stellen und einem Gutachten mit einem Privatgutachten entgegentreten, das allerdings nur Parteivorbringen ist. Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz.