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Recht & Verfahren

Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall löst Pflichten und Ansprüche auf mehreren Ebenen aus.

Straßenverkehrsrechtlich bestehen Anhalte-, Sicherungs- und Hilfeleistungspflichten. Bei Personenschaden ist unverzüglich die Polizei zu verständigen, bei bloßem Sachschaden genügt der Nachweis des Identitätsaustauschs, andernfalls ist ebenfalls Meldung zu erstatten. Die Verletzung dieser Pflichten ist als Fahrerflucht sanktioniert.

Zivilrechtlich haftet der Halter nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz verschuldensunabhängig für die Betriebsgefahr, daneben der Lenker bei Verschulden nach allgemeinem Schadenersatzrecht. Höchstbeträge und der Entlastungsbeweis des unabwendbaren Ereignisses begrenzen die Gefährdungshaftung.

Abgewickelt wird der Schaden über die verpflichtende Haftpflichtversicherung, gegen die dem Geschädigten ein Direktanspruch zusteht. Ersetzt werden Sachschaden, Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld. Strafrechtlich kommen fahrlässige Körperverletzung und Tötung in Betracht, verwaltungsstrafrechtlich Übertretungen der Verkehrsvorschriften.