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Recht & Verfahren

Verhandlungsfreie Zeit

Die verhandlungsfreie Zeit ist jener Zeitraum, in dem bei Gericht keine Verhandlungen anberaumt werden. Sie umfasst die Sommerzeit von Mitte Juli bis Ende August und die Weihnachtszeit von Ende Dezember bis Anfang Jänner.

Ihre praktische Bedeutung liegt in der Fristenhemmung: In bürgerlichen Rechtssachen werden Notfristen, die während dieser Zeit beginnen oder in sie fallen, um deren Dauer verlängert. Die Frist läuft also nicht ab, sondern setzt sich danach fort.

Ausgenommen sind Ferialsachen, die keinen Aufschub dulden: Besitzstörungs- und Bestandsachen, Exekutionsverfahren, einstweilige Verfügungen und Verfahren in Arbeits- und Sozialrechtssachen.

Im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren besteht keine vergleichbare Hemmung, weshalb dort Fristen durchlaufen.