Gesetzgebungsperiode
Die Gesetzgebungsperiode ist der Zeitraum, für den ein Vertretungskörper gewählt ist. Der Nationalrat wird auf fünf Jahre gewählt, gerechnet vom Tag seines ersten Zusammentritts, wobei die Periode bis zum Zusammentritt des neu gewählten Nationalrats dauert (Art 27 B-VG).
Vorzeitig beendet werden kann sie durch Selbstauflösung mittels einfachen Gesetzes oder durch Auflösung durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, was nur einmal aus demselben Anlass zulässig ist.
Praktisch bedeutsam ist der Grundsatz der Diskontinuität. Gesetzesvorhaben, die am Ende der Periode nicht beschlossen sind, verfallen und müssen im neuen Nationalrat neu eingebracht werden, Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse enden ebenfalls.
Der Bundesrat kennt demgegenüber keine Gesetzgebungsperiode, weil seine Mitglieder von den Landtagen entsandt werden und laufend wechseln. Für die Landtage bestimmen die Landesverfassungen die Dauer.