Vergehen
Vergehen sind alle strafbaren Handlungen, die keine Verbrechen sind, also fahrlässige Delikte sowie vorsätzliche Taten, die mit höchstens dreijähriger Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind. Sie bilden den weitaus größten Teil der Straftatbestände.
Die Unterscheidung ist rein formal und richtet sich nach der abstrakten Strafdrohung, nicht nach dem Gewicht der Tat im Einzelfall.
Praktische Folgen betreffen unter anderem die Gerichtsbesetzung, weil Vergehen häufig in die Zuständigkeit des Einzelrichters fallen, die Zulässigkeit der Diversion, die kürzeren Tilgungsfristen und die Verjährung, deren Fristen sich nach der Strafdrohung staffeln.
Zu beachten ist, dass Qualifikationen die Einordnung ändern können. Übersteigt die Strafdrohung einer qualifizierten Begehungsform drei Jahre, liegt insoweit ein Verbrechen vor, während der Grundtatbestand Vergehen bleibt.