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Recht & Verfahren

Delikt

Ein Delikt ist eine rechtswidrige Handlung, an die die Rechtsordnung eine Sanktion knüpft. Der Begriff wird in zwei Bereichen mit unterschiedlichem Inhalt verwendet.

Im Strafrecht meint er die Straftat, deren Strafbarkeit Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld voraussetzt. Nach der Schwere wird zwischen Verbrechen, also vorsätzlichen Taten mit einer Strafdrohung von mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe, und Vergehen unterschieden (§ 17 StGB). Weitere Einteilungen betreffen Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte, Begehungs- und Unterlassungsdelikte sowie Offizial-, Ermächtigungs- und Privatanklagedelikte.

Im Zivilrecht bezeichnet Delikt die unerlaubte Handlung, also die schuldhafte Schädigung außerhalb einer vertraglichen Beziehung, die zum Schadenersatz verpflichtet (§§ 1293 ff ABGB).

Beide Ebenen können nebeneinander bestehen: Dieselbe Tat kann strafbar sein und zugleich zivilrechtliche Ersatzansprüche auslösen, die im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden können. Die Beurteilungsmaßstäbe unterscheiden sich allerdings, das Strafrecht verlangt einen strengeren Beweis und kennt eine engere Fahrlässigkeitshaftung.