Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Verbrechen

Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Alle übrigen strafbaren Handlungen sind Vergehen (§ 17 StGB).

Maßgeblich ist ausschließlich die abstrakte Strafdrohung des Grundtatbestands, nicht die im Einzelfall verhängte Strafe und nicht die Schwere der Tat im landläufigen Sinn. Die umgangssprachliche Verwendung für besonders verwerfliche Taten deckt sich damit nicht.

Ebenso wenig ändern Erschwerungs- oder Milderungsgründe die Einordnung. Fahrlässige Delikte sind stets Vergehen, unabhängig von der Strafdrohung.

An die Unterscheidung knüpfen zahlreiche Rechtsfolgen an: die Zuständigkeit des Gerichts, die Zulässigkeit bestimmter Ermittlungsmaßnahmen, die Strafbarkeit des Versuchs, Tilgungsfristen sowie berufsrechtliche Folgen, etwa bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit.