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Recht & Verfahren

Beschwerde

Beschwerde ist die Bezeichnung mehrerer Rechtsbehelfe, deren Voraussetzungen sich nach dem jeweiligen Verfahren richten.

Im Verwaltungsverfahren ist sie das zentrale Rechtsmittel gegen Bescheide: Sie ist binnen vier Wochen ab Zustellung bei der Behörde einzubringen, die eine Beschwerdevorentscheidung treffen kann, andernfalls entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht in der Sache (§ 7 VwGVG). Daneben bestehen die Maßnahmenbeschwerde gegen Akte unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sowie die Säumnisbeschwerde bei Untätigkeit der Behörde.

Gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte richten sich Revision an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, letztere gestützt auf die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte oder die Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm.

Im Strafverfahren ist die Beschwerde das Rechtsmittel gegen Beschlüsse, im Datenschutzrecht der Rechtsbehelf an die Aufsichtsbehörde. Von der förmlichen Beschwerde zu unterscheiden ist die formlose Aufsichtsbeschwerde, die kein subjektives Recht auf Erledigung begründet.