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Recht & Verfahren

Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK)

Auch: EMRK

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats aus dem Jahr 1950, der klassische Freiheitsrechte gewährleistet.

Gewährleistet sind unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung, das Verbot der Sklaverei, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, der Schutz des Privat- und Familienlebens, die Gedanken-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Diskriminierungsverbot. Ergänzt wird sie durch Zusatzprotokolle, etwa zum Eigentumsschutz und zum Verbot der Doppelbestrafung.

Für Österreich hat sie eine Sonderstellung. Sie steht seit 1964 rückwirkend im Verfassungsrang und ist damit unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht, ihre Garantien können vor dem Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden.

Durchgesetzt wird sie darüber hinaus durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Von ihr zu unterscheiden ist die Grundrechte-Charta der Union, die im Anwendungsbereich des Unionsrechts gilt.