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Recht & Verfahren

Verdächtiger

Verdächtiger ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Person, gegen die sich ein Tatverdacht richtet.

Die Strafprozessordnung kennt den Begriff nicht als eigene Rechtsstellung. Sie spricht vom Beschuldigten, und diese Stellung erlangt jemand, sobald aufgrund bestimmter Anhaltspunkte ein Anfangsverdacht besteht und deshalb gegen ihn ermittelt wird.

Die Unterscheidung ist mehr als sprachliche Genauigkeit, weil erst mit der Beschuldigtenstellung die Verfahrensrechte greifen: Belehrung über den Tatvorwurf, Beiziehung eines Verteidigers, Akteneinsicht, Aussagefreiheit und Beweisanträge. Wer bloß als Auskunftsperson befragt wird, hat diese Rechte nicht, weshalb die Abgrenzung in der Praxis bedeutsam ist und von der Rechtsprechung nach dem tatsächlichen Verdachtsgrad beurteilt wird, nicht nach der Bezeichnung durch die Behörde.

Für den Verdächtigen wie für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Die vorverurteilende Berichterstattung kann medienrechtliche Ansprüche auslösen.