Verbraucherschutz
Verbraucherschutz umfasst jene Bestimmungen, die den strukturell unterlegenen Verbraucher gegenüber Unternehmern schützen.
Kern ist das Konsumentenschutzgesetz mit Rücktrittsrechten, Klauselverboten, Transparenzgebot und Beschränkungen bei Terminsverlust und Gerichtsstandsvereinbarungen. Hinzu treten das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Verbraucherkredit- und das Verbrauchergewährleistungsgesetz sowie zahlreiche unionsrechtlich veranlasste Sondergesetze.
Kennzeichnend ist die zwingende Ausgestaltung: Zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
Durchgesetzt wird der Schutz individuell durch den Betroffenen sowie kollektiv durch Verbandsklage und Abhilfeklage. Ergänzend bestehen Schlichtungsstellen und die Beratung durch Interessenvertretungen.