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Recht & Verfahren

Abhilfeklage

Die Abhilfeklage ist das Instrument des kollektiven Rechtsschutzes, mit dem qualifizierte Einrichtungen für eine Vielzahl betroffener Verbraucher Leistungsansprüche geltend machen, insbesondere auf Zahlung, Ersatz oder Vertragsauflösung. Sie geht damit über die herkömmliche Verbandsklage hinaus, die auf Unterlassung gerichtet ist.

Grundlage ist die Verbandsklagen-Richtlinie der Union, die für alle Mitgliedstaaten ein Verfahren zur kollektiven Durchsetzung von Verbraucheransprüchen verlangt. Die österreichische Umsetzung sieht ein Verfahren vor, in dem sich betroffene Verbraucher der Klage anschließen und an dessen Ergebnis sie gebunden sind.

Kennzeichnend sind die Klagebefugnis nur für benannte Einrichtungen, Anforderungen an deren Unabhängigkeit und Finanzierung sowie Offenlegungspflichten bei Prozessfinanzierung.

Bis zur Einführung dieses Instruments behalfen sich Betroffene mit der Sammelklage österreichischer Prägung, bei der Ansprüche zahlreicher Geschädigter abgetreten und gebündelt eingeklagt wurden.