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Recht & Verfahren

Verbandsklage

Die Verbandsklage ermöglicht es bestimmten Einrichtungen, im eigenen Namen gegen gesetzwidrige Praktiken vorzugehen, ohne selbst betroffen zu sein.

Ihr klassischer Anwendungsbereich ist das Konsumentenschutzrecht. Klagebefugte Verbände, insbesondere der Verein für Konsumenteninformation, die Bundesarbeitskammer und die Wirtschaftskammer, können auf Unterlassung der Verwendung gesetz- oder sittenwidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie unlauterer Geschäftspraktiken klagen (§§ 28 ff KSchG).

Das Urteil wirkt über den Einzelfall hinaus, weil dem Unternehmer die weitere Verwendung untersagt wird. Eine geltungserhaltende Reduktion der beanstandeten Klausel findet nicht statt. Vergleichbare Klagerechte bestehen im Lauterkeits-, Gleichbehandlungs- und Umweltrecht.

Von der Unterlassungsverbandsklage zu unterscheiden ist die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen für eine Vielzahl Geschädigter, für die eigene Instrumente geschaffen wurden.